Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

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§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (nachfolgend "BME" genannt) betreibt das Portal BME-Jobsource.
(2) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Mediadaten gelten für alle Nutzer des Portals BME-Jobsource und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Unter Nutzern versteht BME-Jobsource sowohl Bewerber als auch Arbeitgeber. Bewerber sind Nutzer, die sich bei BME-Jobsource über offene Bewerberstellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellenangebote bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen. Unter Arbeitgebern versteht BME-Jobsource alle Unternehmen und Institutionen die BME-Jobsource mit der Erstellung von Stellenanzeigen inkl. Unternehmenspräsentation oder deren Veröffentlichung beauftragen. Beide gemeinsam – Bewerber und Arbeitgeber – werden nachfolgend Nutzer genannt.
(3) Auf die besonderen Geschäftsbedingungen für Bewerber (vgl. B) und Arbeitgeber (vgl. C) wird hingewiesen. Die besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(4) Jeder Nutzer des BME-Jobsource tritt durch seinen Besuch in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(5) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Nutzer erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) BME-Jobsource ist ein Stellenmarkt im Internet zur Zusammenführung von Arbeitgebern und Bewerbern, insbesondere über Stellenangebote und deren Veröffentlichung nach Maßgabe dieser Bedingungen.
(2) Das Angebot von BME-Jobsource gliedert sich in folgende Bereiche: 

  • Stellenangebote inkl. Unternehmenspräsentation 
  • Lebenslaufdatenbank 
  • Informationsbereiche zu den Themen Bewerbung/Stellenausschreibung

(3) Im Bereich Stellenanzeigen geben Arbeitgeber eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle und die bestehende Möglichkeit zum Abschluss eines Arbeitsvertrages. Bewerber können die Stellenanzeige auf BME-Jobsource einsehen oder werden per Link zu einer bestehenden Homepage des Stellenanbieters mit oder ohne Online-Bewerbungsmanagementsystem geführt. Sie können sich dann entweder über BME-Jobsource direkt oder per E-Mail bei dem Stellenanbieter bewerben. Bewerbern wird mittels Abfragemaske mit detaillierten Selektionsmöglichkeiten die zielgenaue Stellensuche ermöglicht.
(4) In den Informationsbereichen werden für Bewerber zusätzliche Informationen rund um das Thema Personal und Karriere angeboten sowie Informationen zum Thema Stellenausschreibungen für Arbeitgeber gegeben.

§ 3 Vergütung der Leistungen
BME-Jobsource bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Dienstleistungen von Jobsource.bme.de für Arbeitgeber (z.B. die Schaltung von Stellenanzeigen).

§ 4 Grundlagen der Zusammenarbeit
(1) BME-Jobsource ist bemüht, die Response auf Stellenanzeigen der Arbeitgeber stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. (2) Soweit BME-Jobsource im Zusammenhang mit der Bestellung des Nutzers dessen E-Mail-Adresse erhalten hat, ist der BME berechtigt, dem Nutzer Informationen zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen oder Aktivitäten des BME per E-Mail zu übermitteln. Der Nutzer kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per E-Mail gegenüber BME mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der BME wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, dem BME alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen inkl. Unternehmenspräsentation und der Nutzung des Portals BME-Jobsource erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Nutzer den BME unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Nutzer obliegen ferner die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen für Bewerber oder Arbeitgeber beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für den BME entsprechend.
(4) Der Nutzer stellt einen reibungslosen Posteingang für E-Mails vom BME bzw. dem Portal BME-Jobsource sicher und richtet in diesem Zusammenhang den BME als "trusted Server" ein. Damit soll vermieden werden, dass Online - Bewerbungen, die über das Bewerbungsformular von BME-Jobsource an den Arbeitgeber versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.
(5) Der BME behält sich vor, vom Nutzer erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungen wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen des BME verstoßen ("Unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Nutzers Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt hiervon unberührt. Der BME ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Nutzers verpflichtet. Soweit der BME wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Nutzer zu vertreten sind, stellt der Nutzer den BME auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
(6) Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte: 

  • wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein. 
  • sind vom Bewerber Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird. 
  • die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG). 
  • Websites, die der BME zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht. 
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssen eingehalten werden. 
  • Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen des § 4 Abs. 5.

(7) Der BME übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien auf dem Portal BME-Jobsource keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Nutzer zurückzugeben.
(8) Der BME ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
(9) Der Nutzer hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von BME angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
(10) Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm im Portal BME-Jobsource veröffentlichten oder dem BME zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Nutzer wird den BME durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.
(11) Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht vom BME betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben diesen AGB gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht vom BME betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

§ 5 Urheberrechte
(1) Die Nutzung des Portals BME-Jobsource beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten auf den Nutzer. Alle Rechte an dem genutzten Portal, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben uneingeschränkt beim BME.
(2) Sämtliche vom BME veröffentlichte Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht des BME. Davon sind nur diejenigen vom BME veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Nutzer oder einem Dritten erstellt wurden, und vom BME unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
(3) Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält der BME die alleinigen Datenbankrechte an den vom BME veröffentlichten Stellenanzeigen des Nutzers.
(4) Der Nutzer trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.
(5) Der Nutzer bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Portal erforderlichen Nutzungsrechte an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

§ 6 Gewährleistung, Mängel
(1) Der BME gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Nutzer in Auftrag gegebenen, vom BME zu erbringenden und im Portal zu veröffentlichenden Dienstleistungen. Der BME schuldet nicht den Erfolg durch Abschluss von Arbeitsverträgen mit potentiellen Bewerbern oder das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Bewerbern.
(2) Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Nutzer schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Portal. Der BME leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne einer Verlängerung der Anzeigendauer. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Nutzer Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Nutzer ist verpflichtet, auf Verlangen des BME innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.
(3) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Nutzers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Nutzer von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

§ 7 Haftung
(1) Der BME haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit der BME einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet der BME bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Nutzer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der BME die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(3) Werden gegen den Nutzer von Dritten Ansprüche ("Schutzrechtsanspruch") wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung des BME ("Schutzrechtsverletzung") erhoben, stellt der BME den Nutzer von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder vom BME geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass

a) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Nutzer gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte nach § 4 Abs. 5,
b) der Nutzer den BME schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchsstellung unterrichtet,
c) der BME die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und
d) der Nutzer angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit BME Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann.

Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen der BME nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Nutzer Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätte. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder vom BME für möglich gehalten, kann der BME nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder

a) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder
b) dem Nutzer ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder
c) wenn Maßnahmen nach (a) oder (b) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 8 Geheimhaltung
(1) Der BME verpflichtet sich, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die der BME vom Nutzer im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird vom BME auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
(2) Mit der Nutzung des Portals BME-Jobsource wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.
(3) Der Nutzer wird hiermit entsprechend dem Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der BME seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
(4) Dem Nutzer obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Nutzer zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Nutzer ist verpflichtet, den BME unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Nutzers, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist der BME berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Nutzers zu verzichten.

§ 9 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
Ist der Nutzer wegen eines beim BME auf dem Portal BME-Jobsource veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Nutzer verpflichtet, den BME unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Nutzer dies, so haftet der BME nicht. Der Nutzer ist dann dazu verpflichtet, den BME von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und dem BME einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

§ 10 Schlussbestimmungen
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Nutzer Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Frankfurt am Main für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Nutzer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.