§ 1 Anwendungsbereich
(1) Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (nachfolgend "BME" genannt) betreibt das Portal BME-JobSource auf www.jobsource.bme.de.
(2) Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bewerber, die sich im Portal BME-JobSource über offene Stellen informieren wollen, die ihren Lebenslauf in der Lebenslauf-Datenbank hinterlegen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen.
(3) Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Registrierung, Anlegen eines Kontos und Löschung des Kontos
(1) Für bestimmte Angebote ist eine Registrierung des Bewerbers unter Angabe personenbezogener Daten (Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse etc.) und unter Anerkennung dieser und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich. Benutzername und Passwort können selbst ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden. Er muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich und ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Logins bekannt werden, hat er dies dem BME unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern. Der BME übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem BME für das Portal BME-JobSource wird mit Abschluss des Registrierungsvorgangs auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (Erklärung per E-Mail, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.
(3) Der Bewerber hat keinerlei Eigentumsrechte an seinem Konto. Wenn er sein Konto beim BME kündigt oder der BME das Konto kündigt, werden die gesamten Kontoinformationen gelöscht. Die Informationen können allerdings aufgrund von Verzögerungen bei der Ausbreitung dieser Löschaktion auf den Webservern noch für eine bestimmte Zeit verfügbar sein.
(4) Der BME behält sich das Recht vor, das Konto eines Nutzers auf dem Portal BME-JobSource und alle damit in Verbindung stehenden Informationen zu löschen, wenn es über einen längeren Zeitraum inaktiv war.
§ 3 Bewerberdatenbank
(1) Der BME unterhält im Portal BME-JobSource eine Datenbank mit Lebensläufen von Bewerbern. Bewerber können darin ihre Profile bzw. Lebensläufe hinterlegen. Mit Freischaltung veröffentlicht der Bewerber diese im Portal BME-JobSource in anonymisierter Form, das heißt ohne Offenlegung seiner persönlichen Daten ("anonymes Profil"). Der Arbeitgeber, der einen Zugang zur Bewerberdatenbank bucht, kann dort bei anonymen Profilen eine Kontaktanfrage an den dahinterstehenden Bewerber senden.
(2) Der Zugang zur Bewerberdatenbank ist höchstpersönlich und dem Arbeitgeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zur Bewerberdatenbank und die eingesehene Profile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zugriffe zum Zweck der Kundenabwerbung sind unzulässig. Kein Arbeitgeber darf Hyperlinks ("deep links") von seiner Internetseite auf die Bewerberdatenbank des BME einrichten. Der BME behält sich das Recht vor, jegliche Verletzung dieser Bestimmung unverzüglich und ohne vorherige Warnung gerichtlich zu verfolgen.
(3) Dem Arbeitgeber stehen bestimmte Funktionalitäten zur Verfügung. Dieser Service beinhaltet keine Datensicherung für den Arbeitgeber. Daten können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung aus dem Back-Office entfernt oder gelöscht werden. Löscht ein Bewerber seinen Lebenslauf, so wird er aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch aus der Bewerberdatenbank gelöscht. Die Bewerberdatenbank darf nicht zur Suche nach Bewerbern unter Verwendung von Suchkriterien genutzt werden, die gegen das AGG verstoßen.
(4) Umfasst die Sicherungsspeicherung durch den Arbeitgeber auf eigene Systeme auch persönliche Daten von Bewerbern, dann trifft ihn eine weitergehende Beobachtungspflicht. Er ist dann zur unverzüglichen Löschung von persönlichen Daten der Bewerber auch aus seinem eigenen System verpflichtet, sobald der Bewerber seine Daten aus der Bewerberdatenbank im Portal löschen lässt. Er ist ferner zur unverzüglichen Vernichtung von entsprechenden Ausdrucken verpflichtet.
(5) Bewerber können bei Kontaktanfragen von Unternehmen diese ablehnen.
§ 4 Verpflichtungen des Bewerbers
(1) Die Bewerberangaben werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass der BME deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet der BME eine bestimmte Anzahl von Antworten.
(2) Die Daten von Bewerbern, die sich beim BME registrieren, sind streng vertraulich und dürfen vom Arbeitgeber nur entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen gespeichert, verwendet und genutzt werden. Bewerber dürfen nur gezielt zum Zwecke der Kandidatensuche für konkrete Stellenangebote angeschrieben werden. Der BME behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Arbeitgebers zu blockieren.
(3)Der Arbeitgeber weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union hinaus besondere Regeln gelten. Ein solcher Datentransfer bedarf - auch innerhalb eines Konzerns - in der Regel der Zustimmung des Bewerbers.
(4) Der Bewerber ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Er kann der Speicherung jederzeit widersprechen.
§ 5 Schlussbestimmungen
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.